Zusammenarbeit Kita – Schule - Eltern

Unser Ziel 

  • Enge Kontakte mit den Kindertagesstätten, um schon rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen für leistungsstarke bzw. leistungsschwache Kinder einzusetzen
  • Überlegungen zu vorzeitigen Einschulungen bzw. auf Verschiebung des Beginns der Schulpflicht
  • Rechtzeitiges Erkennen von Lern- und Entwicklungsstörungen

 

Unser Weg

 

Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Grundschule und den Kindertagesstätten:

 

  • Jährliche Erarbeitung von Termin- und Maßnahmeplänen zur Gestaltung des Übergangs Kita – Schule
  • Wöchentliche Hospitation und Tätigkeit der Lehrerinnen in den Kitas
  • Einladung der Schulanfänger und Schulanfängerinnen zu Veranstaltungen und Programmen
  • Schnuppertag für Schulanfänger uns Schulanfängerinnen
  • Führung von Beobachtungs- und Beratungsprotokollen
  • Erkennen der Stärken und Schwächen der Kinder
  • Beratung zu individueller Förderung
  • Gespräche mit Eltern und Erziehern und Erzieherinnen
  • Bei vermuteter Beeinträchtigung der Lernvoraussetzungen fachliche Unterstützung einbeziehen

 

 




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