Zusammenarbeit Kita – Schule - Eltern
Unser Ziel
- Enge Kontakte mit den Kindertagesstätten, um schon rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen für leistungsstarke bzw. leistungsschwache Kinder einzusetzen
- Überlegungen zu vorzeitigen Einschulungen bzw. auf Verschiebung des Beginns der Schulpflicht
- Rechtzeitiges Erkennen von Lern- und Entwicklungsstörungen
Unser Weg
Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Grundschule und den Kindertagesstätten:
- Jährliche Erarbeitung von Termin- und Maßnahmeplänen zur Gestaltung des Übergangs Kita – Schule
- Wöchentliche Hospitation und Tätigkeit der Lehrerinnen in den Kitas
- Einladung der Schulanfänger und Schulanfängerinnen zu Veranstaltungen und Programmen
- Schnuppertag für Schulanfänger uns Schulanfängerinnen
- Führung von Beobachtungs- und Beratungsprotokollen
- Erkennen der Stärken und Schwächen der Kinder
- Beratung zu individueller Förderung
- Gespräche mit Eltern und Erziehern und Erzieherinnen
- Bei vermuteter Beeinträchtigung der Lernvoraussetzungen fachliche Unterstützung einbeziehen

