Schul- und Hausordnung der Grundschule Schafstädt

 

Präambel

Schüler, Lehrer, Pädagogische Mitarbeiter und Angestellte der Schule bilden eine Schulgemeinschaft. Diese funktioniert nur, wenn jeder Einzelne sich für diese Gemeinschaft mitverantwortlich fühlt, sich rücksichtsvoll verhält und auf Sauberkeit und Ordnung achtet.

 

Verhalten im Unterricht

    1. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder pünktlich und regelmäßig zum Unterricht erscheinen.
    2. Das eigenmächtige Verlassen des Klassenraumes sowie des Schulgeländes ist nicht gestattet. Beim Verlassen der Räumlichkeiten nach dem Unterricht, wird auf Sauberkeit geachtet und die Stühle hochgestellt.
    3. Für Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, wird keine Haftung übernommen.
    4. Des Weiteren dürfen folgende Gegenstände nicht mit zur Schule gebracht werden: Streichhölzer, Feuerzeuge, Waffen aller Art oder waffenartiges Spielzeug.Wird ein solcher Gegenstand bei einem Schüler entdeckt, so sind die Lehrkräfte berechtigt, ihn einzuziehen. Er wird nur den Erziehungsberechtigten zurückgegeben oder in schwerwiegenden Fällen der Polizei übergeben.
    5. Das Handy gehört nicht in den Unterricht und es ist während dieser Zeit ausgeschaltet. Bei Bedarf können Eltern im Sekretariat anrufen und wichtige Nachrichten hinterlassen. Zudem ist es verboten von seinen Mitmenschen innerhalb der Schule (insbesondere, wenn dies nicht gestattet wird) Fotos- oder Videoaufnahmen zu erstellen. Bei Zuwiderhandlungen können die Geräte bis zum Unterrichtsschluss von der Lehrkraft eingezogen werden.

 

Verhalten im Schulhaus

    1. Die Schüler betreten das Schulhaus ohne Elternbegleitung durch die Eingangstüren der Schule.
    2. Schüler, die zu spät zum Unterrichtsbeginn zur Schule kommen, melden sich beim entsprechenden Lehrer an.
    3. Fundsachen werden bei einem Pädagogen abgegeben und können vom Eigentümer im Lehrerzimmer abgeholt werden.
    4. Im gesamten Schulhaus wird nicht gerannt oder getobt und wir achten in allen Bereichen auf Sauberkeit.
    5. Beschädigungen jeglicher Art (Schuleigentum, Eigentum von Mitschülern, etc.) und Verunreinigungen im Schulhaus oder auf dem Schulgelände sind unverzüglich zu melden. Der Verursacher (bzw. die Personensorgeberechtigten) haftet für mutwillige Beschädigungen und wird zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet.
    6. Die Toiletten sind sauber zu halten. Es ist nicht gestattet diese zu verschmutzen und es dürfen keine sperrigen Gegenstände oder große Mengen Klopapier in die Toilettenbecken geworfen werden. Bei Verstößen werden die entstandenen Reparaturkosten an den Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten übertragen.

 

Verhalten auf dem Schulhof

    1. Zu den großen Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich auf den Schulhof.
    2. Bei schlechtem Wetter halten die Schüler sich dann in den ihnen zugewiesenen Bereichen der Schule auf.
    3. Auf dem gesamten Gelände gilt Rauchverbot.
    4. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Person ist stets Folge zu leisten.
    5. Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommt, stellt dies ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Bereich ab. Ein Befahren des Schulgeländes ist nicht gestattet.
    6. Für schulfremde Personen ist der Aufenthalt auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

Elternhaus und Schule

    1. Zum Unterrichtsbesuch oder zur Klärung von Angelegenheiten melden sich die Erziehungsberechtigten im Sekretariat oder Lehrerzimmer an.
    2. Die gegenseitige Informationspflicht von Schule und Eltern muss gewährleistet sein.
    3. Änderungen von Anschrift, Familienverhältnissen, Krankenkasse und Telefonnummer sind der Schule bitte umgehend mitzuteilen.
    4. Bei Krankheit benachrichtigen die Eltern schnellstmöglich, aber bis spätestens 9:00 Uhr die Schule. Sollte das Sekretariat kurzzeitig nicht besetzt sein, nutzen sie für die Krankmeldung bitte den Anrufbeantworter. Der Krankenschein kann nachgereicht werden. Auch bei meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall ist die Schule umgehend zu informieren.
    5. Das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsschluss ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern gestattet und muss der Lehrkraft vorgelegt werden.
    6. Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Diese werden nach den Richtlinien der Schulbehörde geregelt.

 

Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung


Bei Verstößen gegen die Ordnung müssen die betreffenden Schüler mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Verstöße gegen die Ordnung in der Schule liegen insbesondere vor bei Störungen des Unterrichts oder sonstigen Schulveranstaltungen, bei Verletzung der Teilnahmepflicht, bei Handlungen, die das Zusammenleben in der Schule oder die Sicherheit der Schule oder der am Schulleben beteiligten Personen gefährden, sowie bei Verletzung der Schul- und Hausordnung.

Als Erziehungsmaßnahmen können folgende Punkte Anwendung finden:

-          Gespräch mit dem betroffenen Schüler oder den Schülern und gegebenenfalls mit den Erziehungsberechtigten

-          Ermahnung des Schülers

-          Ausschluss von schulischen Veranstaltungen

-          Verpflichtung zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens

-          Verpflichtung zur Übernahme von Arbeiten für die Schul- und Klassengemeinschaft

-          Nacharbeit von Versäumten (bei unzureichender Unterrichtsbeteiligung trotz Ermahnung) zur häuslichen Bearbeitung oder unter Aufsicht einer Lehrkraft in der Schule

-          Mündliche oder schriftliche Entschuldigung für zugefügtes Unrecht

-          Überweisung in eine andere Klasse

-          Zeitweiser Ausschluss aus der Unterrichtsstunde

-          Benachrichtigung der Eltern

-          Behandlung des Sachverhalts im Unterricht

 

Nur wenn Erziehungsmaßnahmen nicht greifen oder ausreichen, können unter anderem folgende Ordnungsmaßnahmen, laut § 44 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, ausgesprochen werden:

-          Schriftlicher Verweis

-          Untersagung der Teilnahme am Unterricht von einem bis zu fünf vollen Unterrichtstagen

-          Die Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform

 

Alarmordnung


Alarmsignal = es ertönt das Klingelzeichen

-          Dauerton = Einschluss im Klassenraum

-          3 x 3 Sekunden = alle Personen, die sich zu dieser Zeit im Schulhaus befinden, verlassen unverzüglich und auf dem kürzesten Weg das Gebäude in Richtung Schuleingang.

-          Türen und Fenster sind zu schließen

 

Die Lehrer verlassen zuletzt den Klassenraum, nehmen nur das Klassenbuch an sich und begleiten die Klasse zum Stellplatz. Dort melden sie der Schulleitung die Anzahl der anwesenden Kinder.

 

Unterrichts- und Aufsichtszeiten sind Bestandteil dieser Schul- und Hausordnung.

Jede außerunterrichtliche Veranstaltung ist mit der Schulleitung abzustimmen.

Diese Ordnung basiert auf dem Schulgesetz von Sachsen-Anhalt und den dazu ergangenen Verordnungen und Erlassen.

 

 




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